Mit mehr als 1,6 Promille war die Frau auf dem Fahrrad über öffentliche Straßen getorkelt. Beamten der zuständigen Behörde waren sich auf einmal nicht mehr sicher, ob die Dame nicht vielleicht sogar generell ungeeignet sei, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen und orderte sie zum Idiotentest - Verzeihung, korrekt heißt es medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Das sah die Guteste nicht ein. Daraufhin wurde ihr der Führerschein sogleich entzogen. Hatte das seine Richtigkeit?
Ja, meinen nun auch die Richter des Bundesverwaltungs-Gerichts. Gemäß § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkohol-Konzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wird.
Was ist ein Fahrzeug?
Obiges Gesetz differenziert nicht nach Fahrzeugarten. So könne man auch ein Fahrrad als Fahrzeug betrachten. Eine MPU kann sogar eingefordert werden, wenn besagte Fahrradfahrerin gar keinen Führerschein gehabt hätte.
Die Moral von der Geschicht: Fahr betrunken Fahrrad auf der Straße nicht.